Alles Wichtige zu Patent-, Marken- und Designschutz – verständlich erklärt von Ihren Patent- und Markenanwälten in Zürich & Winterthur.
Patentanwälte unterstützen Unternehmen und Erfinder beim Schutz technischer Erfindungen. Sie verbinden technisches oder naturwissenschaftliches Fachwissen mit spezialisiertem Wissen im Patentrecht und erstellen und begleiten insbesondere Patentanmeldungen. Rechtsanwälte verfügen dagegen über eine allgemeine juristische Ausbildung und schreiben normalerweise keine Patentanmeldungen, sondern sind insbesondere für allgemeine Rechtsberatung, Marken und Designs und gerichtliche Verfahren zuständig.
Ein Patentanwalt sollte möglichst früh beigezogen werden, bevor eine Erfindung veröffentlicht wird. Ein Patentanwalt kann Ihnen in einer Erstberatung die Möglichkeiten erklären, wie Sie Ihre Erfindung schützen können. Frühzeitige Beratung hilft, Schutzumfang, Länderstrategie, Fristen und Kosten gezielt zu planen. So lassen sich Fehler vermeiden, die später nicht oder nur schwer korrigiert werden können.
Eine Erstberatung dauert in der Regel ungefähr eine Stunde und wird von uns kostenlos angeboten. Wir besprechen Ihre Erfindung oder Ihr Schutzbedürfnis, zeigen mögliche Schutzrechte und Vorgehensweisen auf und erläutern die zu erwartenden Kosten und Fristen. Ziel ist eine erste Einschätzung und eine sinnvolle Strategie für das weitere Vorgehen.
SBMP verfügt über besondere Erfahrung in KI-Anwendungen, Medizinaltechnik, Molekularbiologie, Polymerchemie, Antikörper, Biotechnologie und Nano- und Quantentechnologie.
Weitere Schwerpunkte sind computerimplementierte Technologien, Chemie und Pharmazie, Materialwissenschaften, Mechanik, Maschinenbau, Physik, Elektrotechnik, Sensorik und Gentechnologie. Daneben beraten wir umfassend im Marken- und Designschutz.
Unser Team kann Sie in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Koreanisch beraten.
Eine Beratung kann an unseren Standorten in Zürich (Seefeld) oder Winterthur (Technopark) sowie auch online erfolgen.
SBMP verbindet technisches und naturwissenschaftliches Verständnis mit spezialisiertem Wissen im Patent-, Marken- und Designrecht. Unser Team deckt ein breites Spektrum von Chemie, Medizin und Biotechnologie bis Maschinenbau, Elektrotechnik und KI ab. Hinzu kommen über 50 Jahre Erfahrung, persönliche Betreuung und ein internationales Netzwerk für den Schutz und die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten weltweit.
In der Schweiz und in Europa sind technische Erfindungen patentierbar, wenn sie neu, erfinderisch, gewerblich anwendbar und ausreichend offenbart sind.
Nicht patentierbar sind unter anderem blosse Ideen und Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, medizinische Behandlungs- und Diagnoseverfahren, Pflanzensorten, Tierrassen und Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst.
Bis zur Patenterteilung vergehen gewöhnlich mehrere Jahre. In der Regel sollte mit 3 – 6 Jahren gerechnet werden, je nach Komplexität des Erteilungsverfahrens. Es gibt Möglichkeiten, eine Patenterteilung zu beschleunigen, falls dies strategisch sinnvoll und erwünscht ist. In diesem Fall ist eine Patenterteilung auch nach weniger als 3 Jahren möglich.
Die Kosten eines Patents variieren stark und hängen mit der Komplexität der Erfindung, der Dauer des Erteilungsverfahrens, der Schutzdauer und dem Schutzgebiet zusammen. Nach der Erteilung sind für die Aufrechterhaltung eines Patents jährlich Jahresgebühren zu entrichten.
Für ein Schweizer Patent muss mit Kosten zwischen CHF 20’000 – 35’000 gerechnet werden (für 20 Jahre Schutz).
Für ein Europäisches Patent (Einheitspatent, plus GB und CH) muss mit Kosten zwischen CHF 50’000 – 90’000 gerechnet werden (für 20 Jahre Schutz).
Das hängt von Märkten, Budget und Unternehmensstrategie ab. Es gibt keinen richtigen oder falschen Weg, aber in der Regel raten wir den Klienten, eine Europäische Erstanmeldung einzureichen. Diese bietet aus unserer Sicht das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis. Ob anschliessend eine prioritätsgestützte PCT-Anmeldung oder weitere nationale Patentanmeldungen eingereicht werden, hängt von der Patentstrategie des Erfinders ab.
Das Einheitspatent ermöglicht es Anmeldern egal welcher Herkunft, eine grosse Anzahl europäischer Länder (aktuell 18 Länder – Stand Oktober 2026) mittels einer einzigen Jahresgebühr abzudecken. Die Schweiz und Grossbritannien gehören nicht dazu. Ein Vorteil ist, dass Verletzungsklagen zentral beim UPC hinterlegt werden können, wodurch sich die Durchsetzung von Patenten zumindest beschleunigt. Ein Nachteil ist, dass ein Einheitspatent zentral beim UPC angegriffen werden kann.
Grundsätzlich sollte eine Erfindung vor der Patentanmeldung nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine eigene Veröffentlichung kann insbesondere in Europa und der Schweiz die erforderliche Neuheit zerstören. Einzelne Länder, beispielsweise die USA, kennen unter bestimmten Voraussetzungen Neuheitsschonfristen. Darauf sollte man sich bei einer internationalen Strategie jedoch nicht verlassen. Ist bereits eine Veröffentlichung erfolgt, sollten die verbleibenden Schutzmöglichkeiten rasch geprüft werden.
Ja. Jedoch bedarf es zur Patentierung von KI-basierten Erfindungen eines spezialisierten Patentanwalts, da sich die Anforderungen an KI-basierte Erfindungen stetig ändern. Unser Team verfügt über zwei spezialisierte Patentanwälte, welche Ihnen hier weiterhelfen können.
Eine Freedom-to-Operate-Analyse (FTO) untersucht, ob ein geplantes Produkt oder Verfahren möglicherweise bestehende Schutzrechte Dritter verletzt. Sie ist insbesondere vor Markteintritt, grösseren Investitionen oder einer Produkteinführung sinnvoll. Dies ermöglicht es, relevante Schutzrechte frühzeitig zu erkennen, das Produkt oder die Dienstleistung gegebenenfalls anzupassen oder Lizenzverhandlungen anzustreben.
Ein Patent bietet grundsätzlich 20 Jahre Schutzdauer. Die Kosten steigen im Laufe der Schutzdauer und hängen stark von der Anzahl Länder ab.
Wir empfehlen unbedingt, so bald wie möglich einen Patentanwalt hinzuzuziehen, damit die nächsten Schritte sorgfältig geplant werden können. Zunächst werden Fristen, das betreffende Patent, dessen Schutzumfang sowie das beanstandete Produkt oder Verfahren analysiert. Anschliessend kann eine geeignete Strategie für die Kommunikation, Verteidigung, Verhandlung oder gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung festgelegt werden.
Ja. Gerade für Einzelerfinder kann eine Patentanmeldung entscheidend sein, weil sie ein klar definiertes und übertragbares Recht an der Erfindung schafft. Dadurch kann die Erfindung wesentlich einfacher lizenziert oder verkauft werden. Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) sind zwar hilfreich, in der Praxis aber oft schwierig: Ein möglicher Käufer möchte die Erfindung zunächst kennenlernen, bevor er in einem NDA Rechte daran ausschliesst. Eine Patentanmeldung schafft hier eine klare Grundlage für Gespräche und eine spätere Verwertung.
Eine Marke wird in der Schweiz durch Eintragung beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) geschützt. Die amtliche Hinterlegungsgebühr beträgt CHF 450 beziehungsweise CHF 350 bei elektronischer Anmeldung und umfasst bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Unter Einbezug unserer Beratung und Vertretung ist für eine übliche Schweizer Markenanmeldung typischerweise mit insgesamt etwa CHF 1’000 – 1’500 zu rechnen.
Ob eine Marke bereits besteht, lässt sich zunächst im Schweizer Schutzrechtsregister www.swissreg.ch sowie in internationalen Markendatenbanken prüfen. Entscheidend ist jedoch nicht nur, ob eine identische Marke existiert, sondern auch, ob ältere ähnliche Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen bestehen.
Über das Madrider System kann eine Schweizer Marke mit einem zentralen Antrag auf zahlreiche Länder und Regionen ausgedehnt werden. Grundlage ist eine Schweizer Basismarke oder -anmeldung; das Gesuch wird über das IGE an die WIPO weitergeleitet, die bezeichneten Länder prüfen den Schutz anschliessend nach ihrem eigenen Recht.
Eine Marke ist jeweils zehn Jahre geschützt und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden. Zudem muss die Marke grundsätzlich tatsächlich gebraucht werden, damit die Rechte langfristig durchgesetzt werden können.
Designschutz schützt die äussere Gestaltung eines Produkts. Damit grenzt er sich vom Patentschutz ab, welcher die technische Funktion schützt. Mit einem Design können etwa Form, Linien, Konturen, Farben, Flächen oder Materialgestaltung eines Produkts geschützt werden, sofern das Design neu ist und Eigenart aufweist. Er ist besonders sinnvoll, wenn die visuelle Gestaltung einen wesentlichen Markt- oder Wiedererkennungswert hat, beispielsweise bei Konsumgütern, Verpackungen oder Produktteilen. In der Schweiz kann ein Design für maximal 25 Jahre geschützt werden.
Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein benötigen für Verfahren vor dem IGE grundsätzlich eine Zustellmöglichkeit in der Schweiz; je nach Schutzrecht gelten unterschiedliche Anforderungen. Bei Marken ist grundsätzlich ein Vertreter zu bestellen. Bei Patentanmeldungen kann auch ein Schweizer Zustellungsdomizil genügen. In der Praxis erleichtert eine lokale Vertretung die Kommunikation und Fristenkontrolle erheblich.
Unser Team kann unsere Mandanten sowohl vor dem Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern, vor dem Europäischen Patentamt (EPA), sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf vertreten. Mitglieder unseres Teams können Mandanten zudem in entsprechenden Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) vertreten. In Schweizer Patentstreitigkeiten begleiten wir Mandanten je nach Verfahrensart selbst oder gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten.
Die Erstberatung dauert in der Regel ungefähr eine Stunde und ist kostenlos. Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir zeigen Ihnen mögliche Schutzrechte und das sinnvolle Vorgehen.